Kontakt/Terminvereinbarung

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Zusatzinformationen

Die Konzeptpraxis versteht sich als modernes, regenerationsmedizinisch orientiertes, Dienstleistungsunternehmen mit umfangreicher Expertise und hohem Engagement für Ihre persönlichen Gesundheitswünsche und Belange.
 

Alle Themen hinsichtlich Gesundheit und Krankheit brauchen die Verlässlichkeit der Partner, um zu gelingen. Indem Sie bei Verhinderung, Ihre Termine 24 Stunden vorher absagen, tragen Sie wesentlich dazu bei. Bei Nichteinhaltung der Frist werden die entstandenen Terminausfallkosten berechnet.
 

Die Bezahlung der Dienstleistung vor Ort erspart Ihnen bürokratischen Zeitaufwand, sie wird Ihnen unkompliziert und zeitgemäß durch Kartenzahlung am EC – Terminal, gegen Aushändigung einer Bescheinigung zur Kostenerstattung bei Ihrer Privatkrankenkasse, ermöglicht. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und deren vorgeschlagene Analogpositionen dienen bei der Honorargestaltung lediglich zur Orientierung. Die dort vorgeschlagenen Honorare sind für die Konzeptpraxis ausdrücklich nicht bindend.
 

Ich fühle mich dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass die Aussicht auf Linderung bis hin zur Genesung, selbstverständlich ausnahmslos nicht als sogenanntes Heilversprechen gilt. Meine Leistungen stellen auf unbestritten anerkannter wissenschaftlicher Forschung basierend, Maßnahmen zum Erreichen maximalen Wohlbefindens und nachhaltiger Vitalität bis ins hohe Alter dar.
 

Die Konzeptpraxis zeichnet für Qualität bei Präventionsmaßnahmen und insbesondere bei der Unterstützung Ihres persönlichen, daher individuellen Gesundheitsmanagements.
 

Denn Ihre Gesundheit ist kein Geschenk – Ihre Gesundheit ist Ihre Entscheidung!
 

Der Aufenthalt in meiner Praxis bedeutet Quality Time für Sie, deshalb bitte ich darum, Handy sowie die Smartwatch zu deaktivieren / auszuschalten.

 

 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen

 

Grundsätzlich:

Angebote einer Heilpraktikerpraxis, oder die einer ärztlichen
Privatpraxis, sofern sie ausschließlich Privatpatienten behandelt, werden
unabhängig davon, ob sie wissenschaftlich belegt, anerkannt und wirksam
sind, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Was wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst und wer entscheidet
darüber?
 

Der gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium aus Ärzten und Anwälten,
entscheidet darüber, welche medizinischen Leistungen in den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen Einzug halten. Primär sind es Leistungen, die von den
Mitgliedern dieses Ausschusses als:
 

  - Medizinisch notwendig
  - wirtschaftlich (kostengünstig)
  - nützlich
 

betrachtet werden. Es handelt sich demnach um die Grundversorgung der Menschen
(74,3 Mio.), die gesetzlich krankenversichert sind. Der Leistungskatalog stellt eine
Richtlinie für die gesetzlichen Krankenkassen dar. Darüber hinaus hat jede
Krankenkasse einen Spielraum für Leistungen, die sie zusätzlich finanziell
bezuschussen kann. Da die Krankenkassen in Konkurrenz zueinanderstehen, findet hier
der eigentliche Wettbewerb statt.
 

Jedem, der für sich und seine Familie, mehr als nur die Grundversorgung wünscht, ist
daher zu empfehlen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Dazu gibt es
unterschiedliche Modelle, über die Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten der
Versicherungen umfänglich informieren können.
 

In allen Fällen gilt: Vorbeugen ist besser…denn um in eine private Kranken- oder
Zusatzversicherung aufgenommen zu werden, müssen Sie frei von Krankheiten sein.
 

Falls Sie für Ihre Kinder vorsorgen möchten, handeln Sie rechtzeitig!

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